organisatorisches

Mitzubringen

  • ärztliche Zuweisung
  • großes Badetuch oder Leintuch
  • Befunde, wenn vorhanden
  • Wahlpraxis

    Das bedeutet, dass Sie die Honorarnote nach Beendigung der Therapien zur teilweisen Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Der Selbstbehalt kann bei entsprechender Zusatz- oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.

    Stornobedingungen

    Im Falle einer Verhinderung bitten wir Sie um Stornierung bis spätestens 24 Stunden oder einem Werktag vor dem vereinbarten Termin.
    Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns vor, die Therapieeinheit zum üblichen Honorarsatz in Rechnung zu stellen.